11. EMPFEHLUNG 1248 zur Erziehung und Bildung hochbegabter Kinder

DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATS

(Session 1994)

 

EMPFEHLUNG 1248 zur Erziehung und Bildung hochbegabter Kinder

 

1. Die Versammlung bekräftigt, dass Erziehung und Bildung ein Grundrecht jedes Menschen darstellen und dass sie, so weit möglich, den Bedürfnissen des einzelnen Individuums entsprechen sollen.

2. Obwohl Bildungssysteme aus praktischen Gründen so ausgestaltet sind, dass sie primär eine zufriedenstellende Bildung für die Mehrheit der Kinder gewährleisten sollen, wird es immer wieder Kinder mit besonderen Bedürfnissen geben, für welche spezielle Vorkehrungen zu treffen sind. Zu diesen gehören die hochbegabten Kinder.

3. Hochbegabte Kinder sollen geeignete Unterrichtsbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, ihre Neigungen und Fähigkeiten voll zu entwickeln – zum eigenen Nutzen und zum Nutzen der Gesellschaft. Kein Land kann es sich leisten, Talente zu verschwenden, und es wäre in der Tat eine Verschwendung von menschlichem Potenzial, intellektuelle oder andere Talente nicht frühzeitig zu identifizieren. Zu diesem Zweck benötigt man geeignete Werkzeuge.

4. Die Bereitstellung spezieller Bildungsmassnahmen darf jedoch in keiner Weise eine bestimmte Gruppe von Kindern zu Lasten der anderen Kinder bevorzugen.

5. Deshalb empfiehlt die Versammlung dem Ausschuss der Minister, die zuständigen Behörden der Unterzeichnerstaaten der europäischen Kultur-Konvention zu ersuchen, den folgenden Erwägungen in ihrer Bildungs- und Erziehungspolitik Rechnung zu tragen:

i. die Gesetzgebung sollte individuelle Unterschiede anerkennen und respektieren. Die hochbegabten Kinder benötigen – wie alle Kinder – Unterrichtsbedingungen, die es ihnen erlauben, ihre Begabungen in vollem Umfang zu entwickeln;

ii. Grundlagenforschung zu Begriffen wie Begabung oder Talent sollte parallel zur angewandten Forschung (etwa zur Verbesserung der Identifikationsmethoden) erfolgen. Die Forschung über Wege zum Erfolg könnte helfen, schulische Misserfolge zu  bekämpfen und zu vermeiden;

iii. gleichzeitig sollten die regulären Fortbildungsprogramme für Lehrkräfte Strategien zur Erkennung von Kindern mit besonderen Fähigkeiten oder Begabungen vorsehen. Informationen über hochbegabte Kinder sind allen zugänglich zu machen, die sich mit Kindern beschäftigen (also Lehrkräften, Eltern, Ärzten, Sozialarbeitern, Schulbehörden etc.);

iv. Massnahmen zugunsten begabter Kinder in einem bestimmten Fachgebiet sollten vorzugsweise im Schosse der Regelschule stattfinden und schon auf der Vorschulstufe einsetzen. Flexible Lerninhalte, Erhöhung der Durchlässigkeit, Anreicherung des Unterrichts durch Zusatzmaterial, der Einsatz audiovisueller Hilfsmittel sowie ein projektorientierter Unterrichtsstil sind Mittel und Wege zur Förderung aller Kinder – ob hochbegabt oder nicht – und erlauben die  Erkennung besonderer Bedürfnisse zum frühest möglichen Zeitpunkt;

v. die Regelschule sollte genügend flexibel ausgestaltet werden, um den Bedürfnissen sehr leistungsfähiger bzw. sehr talentierter Schulkinder gerecht werden zu können;

vi. spezielle Massnahmen und Angebote zugunsten hochbegabter oder sehr talentierter Schulkinder sollten mit Zurückhaltung ergriffen werden, um die damit verbundenen Gefahren der Etikettierung mit ihren unerwünschten gesellschaftlichen Auswirkungen zu vermeiden.

6. Es ist notwendig, den Begriff „Begabung“ mittels einer anerkannten, praxistauglichen und in verschiedenen Sprachen verständlichen Definition zu klären. Zu diesem Zweck empfiehlt die Versammlung dem Ausschuss der Minister überdies, die Schaffung eines ad hoc Ausschusses mit Psychologen, Soziologen und Spezialisten der pädagogischen Fachrichtungen vorzusehen.

Diskussion der Versammlung vom 7. Oktober 1994, 31. Sitzung (siehe Dokument 7140, Bericht des Ausschusses für Bildung und Kultur, Berichterstatter: Herr Hadjidemetriou). Durch die Versammlung am 7. Oktober 1994 angenommener Text (31. Sitzung).

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